Die sortenreine Sammlung und fachgerechte Entsorgung von Gipskartonabfällen ist seit 1. Jänner 2026 nicht mehr nur ökologisch sinnvoll, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Novelle zur Deponieverordnung gilt in Österreich ein striktes Deponierungsverbot für Gipsabfälle, das eine getrennte Erfassung und Übergabe an eine zugelassene Verwertungsanlage zwingend vorschreibt.
Die Hintergründe dieser Regelung liegen in den besonderen chemischen Eigenschaften von Gips: Gelangt Calciumsulfat unkontrolliert auf Deponien, kann es im Kontakt mit organischen Abfällen gesundheits- und umweltschädliche Gase bilden. Die neue Rechtslage greift diesem Problem aktiv entgegen und stellt sicher, dass wertvoller Rohstoff nicht verloren geht.
Die stoffliche Verwertung von Gipskarton schont natürliche Ressourcen erheblich: Recycelter Gips kann direkt als Sekundärrohstoff in der Plattenproduktion wiedereingesetzt werden und ersetzt so die aufwändige Neugewinnung von Naturgips. Voraussetzung dafür ist jedoch eine konsequente Trennung – das Material muss vollständig aus Gipskarton, Gipsfaser oder Calciumsulfat bestehen und einen Feuchtegehalt von unter 10 % aufweisen.
Zu den verwertbaren Materialien zählen Standard-Gipskartonplatten, Gipsfaserplatten, Gips-Feuerschutzplatten und Akustikgipsplatten ohne Verunreinigungen. Nicht zulässig sind Fremdstoffe wie Beton, Ziegel, Asbest, Dämmstoffe, Metall- oder Holzprofile sowie Fliesen. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, ist eine Nachsortierung erforderlich, die zu Mehrkosten führt. Bei starken Verunreinigungen behält sich der Entsorger eine Abweisung vor.
Insgesamt leistet die sortenreine Trennung und fachgerechte Entsorgung von Gipskarton einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. Sie schont natürliche Gipsressourcen, reduziert die Belastung von Deponien und unterstützt eine umweltbewusstere Bauweise – im Einklang mit den österreichischen und europäischen Zielen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft.