Zur Einhaltung der Arbeitshygiene auf der Baustelle müssen sanitäre Maßnahmen gemäß
§ 34 und § 35 Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) getroffen werden. Darüber hinaus sind
folgende Maßnahmen umzusetzen:
• Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und regelmäßige Desinfektion der sanitären
und sozialen Einrichtungen auf der Baustelle (WC, Waschgelegenheiten,
Aufenthaltscontainer – vor allem Tischplatten und Stühle, Armaturen und Türgriffe) in
kurzen Reinigungsintervallen (z.B. nach jeder Pause bzw. bei gestaffelten Pausen auch
dazwischen)
• Bei Nutzung von Fahrzeugen/ Baumaschinen/ Werkzeugen ist vor Verwendung durch
anderes Personal eine Desinfektion durchzuführen; dies betrifft insbesondere:
Haltegriffe, Schaltknauf, Lenkrad, Handbremse, Türgriffe, Armaturen etc.
• Ist die Desinfektion im Einzelfall nicht möglich, sind alternativ Handschuhe zu
verwenden.
Mit unseren Pipiboxen sind die geforderten Hygienemaßnahmen auf Ihrer Baustelle abgedeckt.
Desinfektionsmittel ist in der Pipibox enthalten.
Nur das Durchführen der regelmäßigen Desinfektion und das Abstandhalten können wir nicht für Sie übernehmen.
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